Schiedsverfahren

Leistungsbeschreibung

Bei Rechtstreitigkeiten müssen nicht in allen Fällen sofort Gerichte mit der Klärung bemüht werden. Oftmals genügt ein Schiedsverfahren als zeitsparendere und kostengünstigere Alternative.


Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.


In jeder Gemeinde gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.

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Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).

Weiterführende Informationen (extern):
StreitschlichtungBDS

Welche Fristen muss ich beachten?

Die allgemeinen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Schiedsfrau/der zuständige Schiedsmann.

Anträge / Formulare

Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Schiedsfrau/dem zuständigen Schiedsmann eingereicht werden.

    Welche Gebühren fallen an?

    Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20,00 und 75,00 Euro.

    Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage

    Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).

    Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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    Salzmann-Tohsche, Hannelore

    Schiedsfrau, Schiedsamtsbezirk 1

    zuständig für: Bargstedt, Bokel, Borgdorf-Seedorf, Brammer, Dätgen, Eisendorf, Ellerdorf, Emkendorf, Groß Vollstedt, Langwedel, Oldenhütten und Warder

    • +49 4392 401221
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    Bundtzen, Bernd

    Schiedsmann, Schiedsamtsbezirk 2

    zuständig für: Nortorf, Gnutz, Krogaspe, Schülp bei Nortorf und Timmaspe

    • +49 4392 840601
    Platzhalter

    Groth, Heidrun

    Standesbeamtin, Fachdienst I/2 - Standesamt

    • +49 4392 401221
    • +49 1805 101170409
    • E-Mail senden
    • Etage: OG | Zimmer: 208

    Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH